Rechtsprechung
ArbG Kassel, 25.07.2007 - 1 Ca 91/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 25.05.2005 - 1 Ca 55/05
- ArbG Kassel, 25.07.2007 - 1 Ca 91/07
- LAG Hessen, 20.06.2008 - 15 Sa 1327/07
- BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08
Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2008 - 3/15 Sa 1327/07 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 25. Juli 2007 - 1 Ca 91/07 - in Höhe von insgesamt 1.025,25 Euro zuzüglich darauf entfallender Zinsen zurückgewiesen hat. - LAG Hessen, 20.06.2008 - 15 Sa 1327/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - AGB-Kontrolle - Fallgruppenaufstieg …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 25. Juli 2007 - 1 Ca 91/07 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 25.07.2007 - 1 Ca 91/07 - abzuändern und das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 25. Mai 2005 - 1 Ca 55/05 - aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an sie EUR 343, 42 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Januar 2005 zu zahlen sowie festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihr ab dem 01. Juli 2004 die Vergütung nach der Vergütungsgruppe BAT KR V a/8 zu zahlen sowie etwaige Bruttonachzahlungsbeträge seit dem 15. des jeweiligen Folgemonats, hilfsweise seit Rechtshängigkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen;.